Abrechnung
Osteopathische Behandlungen werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH)
abgerechnet.
Viele Kassen (Privatkassen, Beihilfe, ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen, Zusatzversicherungen)
übernehmen meist anteilig die Kosten der osteopathischen Behandlung.
Die von vielen Versicherungen geforderten Voraussetzungen, wie fünfjährige Ausbildung, Anerkennung
der BAO, Mitglied im ROD, Physiotherapeutin und Heilpraktikererlaubnis, kann ich erfüllen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kasse oder unter www.osteokompass.de/de-patienteninfo
-krankenkassen.html ob und in welcher Höhe sie eventuell unterstützt werden.
Abrechnung
Osteopathische Behandlungen werden nach der Gebührenverordnung
für Heilpraktiker (GebüH)
abgerechnet.
Viele Kassen (Privatkassen, Beihilfe, ein Teil der gesetzlichen
Krankenkassen,
Zusatzversicherungen) übernehmen meist anteilig die Kosten der
osteopathischen Behandlung.
Die von vielen Versicherungen geforderten Voraussetzungen, wie
fünfjährige Ausbildung,
Anerkennung der BAO, Mitglied im ROD, Physiotherapeutin und
Heilpraktikererlaubnis, kann ich erfüllen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kasse oder unter
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
ob und in welcher Höhe sie eventuell unterstützt werden.