Abrechnung

Osteopathische Behandlungen werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Viele Kassen (Privatkassen, Beihilfe, ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen, Zusatzversicherungen) übernehmen meist anteilig die Kosten der osteopathischen Behandlung. Die von vielen Versicherungen geforderten Voraussetzungen, wie fünfjährige Ausbildung, Anerkennung der BAO, Mitglied im ROD, Physiotherapeutin und Heilpraktikererlaubnis, kann ich erfüllen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kasse oder unter www.osteokompass.de/de-patienteninfo -krankenkassen.html ob und in welcher Höhe sie eventuell unterstützt werden.
Osteopathie Qualitätssiegel - BAO zertifiziert

Abrechnung

Osteopathische Behandlungen werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Viele Kassen (Privatkassen, Beihilfe, ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen, Zusatzversicherungen) übernehmen meist anteilig die Kosten der osteopathischen Behandlung. Die von vielen Versicherungen geforderten Voraussetzungen, wie fünfjährige Ausbildung, Anerkennung der BAO, Mitglied im ROD, Physiotherapeutin und Heilpraktikererlaubnis, kann ich erfüllen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kasse oder unter  www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html ob und in welcher Höhe sie eventuell unterstützt werden.
Osteopathie Qualitätssiegel - BAO zertifiziert